F3 Feuerwerk kaufen als § 27 Scheininhaber

  • Feuerwerk und Pyrotechnik in Kategorie F3 darf nur von Erlaubnis- und Befähigungsscheininhabern nach § 27 erworben werden.

  • Jeder Erlaubnisinhaber darf Feuerwerk F3 kaufen und zünden.

  • Die im Feuerwerk Shop erhältliche F3 Pyro und Feuerwerkskörper kann erst nach Vorlage der Erlaubnis abgegeben werden per Abholung vor Ort in Dresden oder per Sammeltour. Dazu mehr Infos hier